Ahoi Bullis Campervermietung AGB

UNSERE
AGB

Stand 06.02.2023

1. Anzuwendendes Recht, Stellung des Kunden, Vertragsinhalte
Gegenstand des Vertrages ist ausschließlich die mietweise Überlassung eines Campingfahrzeuges. Zwischen dem Vermieter und dem Mieter kommt ein Mietvertrag zustande, auf den ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland, und zwar in erster Linie die Bestimmungen dieses Vertrages, ergänzend die gesetzlichen Vorschriften über den Mietvertrag, Anwendung finden. Der Mieter gestaltet seine Fahrt selbst und setzt das Fahrzeug eigenverantwortlich ein. Der Vermieter schuldet keine Reiseleistungen und insbesondere keine Gesamtheit von Reiseleistungen. Die gesetzlichen Bestimmungen über den Pauschalreisevertrag, insbesondere der §§ 651a-l BGB finden auf das Vertragsverhältnis weder unmittelbar noch entsprechend Anwendung. Bestandteil des Mietvertrages ist auch das vom Mieter und dem Vermieter vollständig auszufüllende und zu unterschreibende Übernahme- und Rückgabeprotokoll. Mehrere Mieter haften als Gesamtschuldner. Sämtliche Vereinbarungen zwischen dem Vermieter und dem Mieter sind schriftlich zu treffen.

2. Preise
Es gelten die zur Zeit des Vertragsabschlusses auf www.ahoi-bullis.de veröffentlichten Preise inkl. Mehrwertsteuer in Höhe von 19 %. Der Mietpreis wird aus der jeweils gültigen Preisliste und Onlinebuchung entnommen. Sowohl Kraftstoffkosten, Maut-, Park-, Camping-, Stellplatz- sowie Fährgebühren als auch Bußgelder und sonstige Strafgebühren gehen zu Lasten des Mieters. Bußgelder oder Strafgebühren allerdings nicht, wenn diese auf einem vom Vermieter zu vertretenden Zustand des Fahrzeuges beruhen und der Mieter diese insbesondere unter Beachtung seiner Verpflichtungen nach Ziffer 14 nicht vermeiden konnte. Durch den Mietpreis sind neben der Fahrzeugüberlassung für den Mietzeitraum die Kosten des Versicherungsschutzes gemäß Ziff. 10 sowie für Wartung und Verschleißreparaturen mit abgegolten.

Bei Ahoi Bullis sind alle Kilometer im Tagespreis inkludiert.

3. Buchung und Zahlung
Zur Buchung eines bestimmten Termins kann der Mieter im Buchungsportal zwischen folgenden Zahlungsmethoden und Zahlungsbedingungen auswählen:

• Sofortüberweisung: 50 % Anzahlung bei Buchung und 50 % Restzahlung 14 Tage vor Reisestart, ohne Gebühr

• Kreditkarte (Visa & Mastercard): 100 % Zahlung nach dem 3D Secure bei Buchung, ohne Gebühr

• PayPal: 100 % Zahlung bei Buchung, ohne Gebühr

Bei Zahlung per Kreditkarte ist es notwendig, dass Hauptmieter und Kreditkarteninhaber ein und dieselbe Person sind. Des weiteren ist die Kreditkarte durch den Inhaber für das 3D Secure Verfahren freizuschalten. Mit der Buchung und dem Erhalt der schriftlichen Buchungsbestätigung über das Buchungsportal ist die Mietbuchung für den Vermieter verbindlich und das Mietfahrzeug gilt als fest gebucht. Mit Abschluss der Online-Buchung oder der schriftlichen Bestätigung eines Angebotes erkennt der Kunde die allgemeinen Geschäftsbedingungen von Ahoi Bullis an.

4. Stornierung/Umbuchung
Zusätzlich zu den weiter gültigen Punkten der AGB gelten folgende Sonderbedingungen im Rahmen von

  • Stornierungen
  • Umbuchungen

Stornierung (unabhängig von Übernachtungsverboten):
Um auch in coronabedingten Ausnahmesituation allen Mietern Sicherheit und Flexibilität zu geben, gilt - unabhängig von Übernachtungsverboten und/oder Reisebeschränkungen - folgende kostenlose „Flex Option“:

  • Bei einer Stornierung bis 60 Tage vor Mietbeginn werden ggf. bereits angezahlte Beträge kostenlos zurückerstattet
  • Bei einer Stornierung bis 48 Stunden vor Mietbeginn erhält der Mieter einen Gutschein in Höhe der Gesamtmiete (365 Tage Gültigkeit ab eigentlichen Mietbeginn, wobei der neue Mietbeginn innerhalb dieser 365 Tagen liegen muss)

Stornierung wegen deutschlandweitem Übernachtungsverbot:
Ein zum Mietbeginn vorliegendes, deutschlandweites Übernachtungsverbot zu touristischen Zwecken berechtigt den Mieter jederzeit vor Mietbeginn entweder:

  • zu einer kostenlosen Umbuchung
  • oder zur Umwandlung der Miete in einen 365 Tage gültigen Gutschein über den Gesamtmietbetrag, den Ahoi Bullis dem Mieter auf dessen Wunsch ausstellt. 

 

Bedingungen/Folgen:
Bei einer Stornierung aufgrund eines Übernachtungsverbotes gelten folgende Bedingungen:

Eine Umbuchung/Anforderung eines Gutscheins muss vor Mietbeginn erfolgen. Maßgeblich ist der Gesamtmietbetrag der Ursprungsmiete. Ein Gutschein wird entsprechend in dieser Höhe ausgestellt. Bei anschließenden (Um-)Buchungen kann die Mietdauer je nach Saison und Fahrzeugkategorie entsprechend abweichen.

Weitere Möglichkeiten der Buchungsänderung:
Eine Übertragung der Buchung auf andere Personen wird gestattet (ausgenommen davon sind Gewinnspielteilnehmer). 

Allgemein gültige Stornierungsbedingungen:
Nach § 312g Absatz 2 Satz 1 Nr. 9 BGB besteht für die Vermietung von Kraftfahrzeugen zu einem spezifischen Termin oder Zeitraum auch bei Buchungen, die unter ausschließlicher Verwendung von Fernkommunikationsmitteln oder außerhalb von Geschäftsräumen geschlossen werden, kein Widerrufsrecht.

Bei Rücktritt vor dem vereinbarten Mietbeginn sind folgende Anteile des vereinbarten Mietpreises laut Mietvertrag zu zahlen: Rücktritt bis 60 Tage vor dem 1. Miettag 50 %, bis 30 Tage vor dem 1. Miettag 70 %, bis 7 Tage vor dem 1. Miettag 90 %, weniger als 7 Tage vor dem 1. Miettag 100 %. Wird das Mietfahrzeug nicht abgeholt, steht dem Vermieter Schadensersatz in Höhe von 100 % des vereinbarten Mietpreises zu. Eine Stornierung bedarf der schriftlichen Form per E-Mail. Ahoi Bullis sichert zu, die Buchung nach der Stornierung wieder freizugeben und so die Möglichkeit für Ersatzmieten zu schaffen, um den Ausfallschaden so gering wie möglich zu halten. Bei dem Versuch der Weitervermietung der stornierten Miete wird auch die Warteliste mit einbezogen. Dem Mieter steht es frei, Ahoi Bullis nachzuweisen, dass Ahoi Bullis kein oder ein wesentlich geringerer Ausfall entstanden ist. 

Bei einer möglichen Rückerstattung der zunächst pauschal erhobenen - gestaffelten (50 %, 70 %, 90 %, 100 %) - Stornierungsgebühren wird weder das bestimmte Fahrzeug noch die einzelne Fahrzeugkategorie sondern aufgrund der Ähnlichkeit der Kategorien die gesamte Fahrzeugflotte berücksichtigt (die Oldtimerfahrzeuge sind hiervon ausgenommen). Eine Bewertung der Rückerstattung von Stornierungsgebühren kann aufgrund möglicher zwischenzeitlicher Einbuchungen, Umbuchungen oder weiterer Stornierungen immer erst am Ende der ursprünglichen Miete vorgenommen werden. Die Berechnung des durch die Stornierung entstandenen Schadens wird auf Grundlage der freien Miettage der gesamten Flotte während der entsprechenden Mietzeit getätigt. Sofern sich anhand dessen eine Differenz zwischen pauschal gezahlter Stornierungsgebühr und tatsächlichem Schaden ergibt, die sich zu Gunsten von Ahoi Bullis auswirkt, wird dem Mieter diese Differenz erstattet.

Stornierung von Equipment:
Jegliches Extra-Equipment (Dachbox, Fahrradheckträger, Vorzelt, etc.) kann bis 48 Stunden vor Mietbeginn kostenfrei storniert werden.

Umbuchung:
Sonderversicherung Flex Option
Die in jeder Miete enthaltene Flex Option macht eine einmalige Umbuchung bis 48 Stunden vor Mietbeginn möglich. Spätestens zum Zeitpunkt der Umbuchungserklärung ist der volle Mietbetrag zu zahlen. Anschließend erstellt Ahoi Bullis dem Mieter einen Gutschein über den Mietbetrag. Dieser Gutschein kann innerhalb von 365 Tagen ab dem ursprünglichen Mietbeginn eingelöst werden. Die Umbuchung im Rahmen der Flex Option ist nach Verfügbarkeit und Bezahlung von evtl. Mehrkosten für eine Folgebuchung möglich. Bei Umbuchungen/Stornierungen im Rahmen der Flex Option bis zwei Tage vor Reiseantritt gelten die Ahoi Bullis Stornierungsbedingungen. Um dieses kurzfristige Risiko (z. B. bei Krankheit etc.) abzusichern, empfehlen wir zusätzlich den Abschluss einer Reiserücktrittversicherung, z. B. über unseren Partner HanseMerkur.

5. Mietzeitraum
Der Mietzeitraum ist die Zeit von der vereinbarten Übernahme bis zur endgültigen Rückgabe des Fahrzeugs. Die Rückgabe des Fahrzeugs hat bis zum im Mietvertrag festgelegten Zeitpunkt zu erfolgen. Bei Überziehung der Mietzeit werden je angefangener Stunde 25,00 € in Rechnung gestellt. Wird durch die Überschreitung eine Anschlussmiete verhindert, so trägt der Mieter die entstehenden Kosten. Insbesondere liegen im Falle einer solchen, verspäteten Rückgabe auch unvorhersehbare Ereignisse wie Verkehrsstau im Verantwortungsbereich des Mieters.

6. Übernahme und Rückgabe des Fahrzeugs
Das Fahrzeug ist zum vereinbarten Termin in den Geschäftsräumen des Vermieters zu übernehmen, sofern kein Hol- und Bringservice seitens des Mieters gebucht worden ist. Der Mieter ist verpflichtet, das Fahrzeug bei Ablauf der Mietzeit in den Geschäftsräumen des Vermieters während der im Vertrag vereinbarten Zeiten zurückzugeben. Das Fahrzeug ist in vollgetanktem Zustand und besenrein zurückzugeben. Außerdem ist die Küchenzeile (Spüle, Herd und Kühlschrank) gereinigt, trocken und sauber wie bei der Übergabe zu hinterlassen. Die finale Innen- und Außenreinigung übernimmt der Vermieter. Starke Verunreinigungen z. B. auf den Polstern oder der Küche werden entsprechend der entstandenen Reinigungskosten von der Kaution einbehalten. Die Mietfahrzeuge sind Nichtraucherfahrzeuge. Bei Nichtbeachtung des Rauchverbotes im Mietfahrzeug werden 300,00 € von der Kaution einbehalten.

Verbrauchsstoffe (Ad Blue/Gas) sind kostenlos.

Das Fahrzeug wird zum Mietbeginn mit einer von Ahoi Bullis für die Mietzeit ausreichend gefüllten Gasflasche sowie einem für die Mietzeit ausreichend gefüllten Ad Blue-Tank übergeben. Sollte der Mieter während seiner Mietzeit in die Lage kommen, die Gasflasche tauschen oder den Ad Blue-Tank befüllen zu müssen, ersetzt Ahoi Bullis ihm im Anschluss an die Miete die dafür entstandenen Kosten.

Campingtoilette „Porta Potti“:
Sofern eine Campingtoilette in der Buchung enthalten ist und diese während der Miete genutzt wurde, ist das Fahrzeug samt Toilette vom Mieter mit entleertem und ausgespültem/gesäubertem Toilettenbehälter zurückzugeben. Bei nicht gereinigter Campingtoilette wird eine Gebühr von 50,00 € berechnet.

7. Kaution
Die Kaution in Höhe von 750,00 € ist erst bei Bulli-Abholung zu leisten.
Die Kaution ist wie folgt zu hinterlegen:

  • Auf der Kreditkarte des Mieters/Fahrers wird die Kaution reserviert (empfehlenswert bei kürzeren Mieten). In dem Fall sind wir verpflichtet, Vorder- und Rückseite der Karte zu kopieren. Nach Abrechnung der Miete werden die Daten vernichtet. Bitte beachte, dass die Kaution 30 Tage auf der Kreditkarte geblockt bleibt. 
  • Außerdem kann die Kaution per EC-Karte bezahlt werden (ab einer Mietlänge von 22 Tagen verpflichtend). Nach Abrechnung der Miete überweisen wir innerhalb von einer Woche die Kaution zurück.
  • Ausnahme Bulli-Bringdienst: In diesem Fall ist die Kaution vorab an uns zu überweisen und wir überweisen ebenfalls innerhalb von einer Woche zurück.

Die Hinterlegung der Kaution in bar und mit American Express ist nicht möglich.

Zu Beginn der Mietzeit werden die bereits vorhandenen Beschädigungen notiert. Bei ordnungsgemäßer Rückgabe des Fahrzeugs in unbeschädigtem und besenreinem Zustand, abgesehen von den im Zustandsbericht aufgeführten Schäden, erfolgt die vollständige Rückzahlung der Kaution. Diese befreit den Mieter aber nicht von der Haftung für verdeckte Mängel oder Beschädigungen.

8. Führungsberechtigte
Das Alter des Mieters und aller Fahrers muss mindestens 25 Jahre betragen. Die Fahrer müssen ihre Fahrerlaubnis seit mindestens drei Jahren besitzen. Der Hauptmieter und alle Fahrer müssen im Besitz einer gültigen Fahrerlaubnis der Klasse 3 oder B sein und müssen im Mietvertrag bei Fahrzeugübergabe eingetragen werden. Die entsprechenden Führerscheine und Personalausweise müssen bei Übergabe im Original vorgezeigt werden und werden vom Vermieter kopiert. 

Das Fahrzeug darf nur vom Mieter selbst und den im Mietvertrag angegebenen Fahrern gelenkt werden. Der Mieter gilt für die Dauer der Mietzeit als Halter des Fahrzeugs. Dem Mieter ist es untersagt, das Fahrzeug zur Beteiligung an motorsportlichen Veranstaltungen und Fahrzeugtests, zur Beförderung von explosiven, leicht entzündlichen, giftigen, radioaktiven oder sonst gefährlichen Stoffen, zur Begehung von Zoll- oder sonstigen Straftaten, auch wenn diese nur nach dem Recht des Tatorts mit Strafe bedroht sind, zur Weitervermietung oder Verleihung oder für sonstige gewerbliche Zwecke – außer zu ausdrücklich vertraglich vereinbarten – oder für sonstige Nutzungen, die über den vertraglichen Gebrauch hinausgehen, zu verwenden.

9. Obhutspflicht
Der Mieter hat das Fahrzeug sorgsam zu behandeln und alle für die Benutzung maßgeblichen Vorschriften und technischen Regeln zu beachten sowie das Fahrzeug ordnungsgemäß zu verschließen. Insbesondere verpflichtet sich der Mieter, die bestehenden Verkehrsvorschriften in den jeweiligen Ländern zu beachten. 

Folgende Länder dürfen bereist werden:
Deutschland, Skandinavien (Norwegen, Schweden, Finnland, Dänemark, Island), Benelux (Belgien, Niederlande, Luxemburg), Liechtenstein, Frankreich, Spanien, Portugal, Großbritannien, Irland, Schweiz, Österreich, Slowenien, Italien, Kroatien, Griechenland (nur via Fähre erreichbar), Malta 

Folgende Länder dürfen nicht bereist werden:
Außerhalb der EU: Alle Länder
Innerhalb der EU: Polen, Lettland, Litauen, Estland, Slowakei, Ungarn, Rumänien, Zypern, Tschechien, Bulgarien
Das Reiseziel und die zu bereisenden Länder sind vor Abfahrt dem Vermieter schriftlich mitzuteilen.

Bitte beachten: Bei Benutzung von Autozügen kann eine spezielle Versicherung durch den Mieter abgeschlossen werden. Sofern diese Versicherung nicht abgeschlossen wird, sind sämtliche Kosten für Schäden, die auf dem jeweiligen Verkehrsmittel entstehen, durch den Mieter zu tragen. Ein Totalverlust des Fahrzeugs durch Untergang ist durch die Versicherung des Vermieters abgedeckt. Eine Fährversicherung ist über den Vermieter bzw. die Vollkaskoversicherung abgedeckt und muss nicht separat abgeschlossen werden. Das Fahren ist nur mit gesicherter und geschlossener Gasflasche gestattet. Auch eine zweite Gasflasche darf nicht mitgeführt werden.

10. Wartung und Reparatur
Die Kosten der laufenden Unterhaltung, z. B. Betriebsstoffe des Mietfahrzeugs, trägt der Mieter. Die Kosten für die vorgeschriebenen Wartungsdienste und notwendigen Verschleißreparaturen trägt der Vermieter. Reparaturen, die notwendig werden, um die Betriebs- oder Verkehrssicherheit des Fahrzeuges zu gewährleisten, dürfen nur mit Einwilligung des Vermieters in Auftrag gegeben werden. Die Reparaturkosten trägt der Vermieter gegen Vorlage der entsprechenden Belege, sofern der Mieter nicht für den Schaden haftet (siehe Punkt 11). Sonstige durch den Mieter selbst durchgeführte Reparaturen sind nur nach Absprache möglich, da sonst die Gewährleistung für das noch in der Garantiezeit befindliche Fahrzeug gefährdet ist. Entstandene Kosten aufgrund abgelehnter Gewährleistung durch den Vertragshändler trägt in diesem Fall der Mieter. Versagt der Kilometerzähler, ist das Fahrzeug unverzüglich auf direktem Weg in eine geeignete Werkstatt zu bringen und reparieren zu lassen.

11. Versicherungsschutz
Das Fahrzeug ist haftpflicht- (100 Mio. € Deckungssumme) und vollkaskoversichert (vom Mieter zu tragende Selbstbeteiligung 1.500,00 € für Vollkaskoschäden und 750,00 € für Teilkaskoschäden). Die vorher genannten Haftungsbegrenzungen entfallen bei Schäden, die durch nicht verkehrsgerechte Nutzung, durch vorsätzliche oder grob fahrlässige Verursachung (z.B. durch Alkohol oder Drogen), durch das Ladegut am Fahrzeug, durch Nichtbeachtung der Durchfahrtsbreite und Durchfahrtshöhe, durch Überladung (zul. Gesamtgewicht), durch Fahren mit zu niedrigem Öl-/Wasserstand, Überdrehen des Motors, Befahren ungeeigneter und unbefestigter Wege usw. entstehen. Diese Schäden sind vom Mieter in voller Höhe selbst zu tragen. Die Selbstbeteiligung bei Diebstahl beträgt 1.500,00 € und ist nicht im Rahmen der unten genannten Versicherungspakete zu reduzieren.

Reduzierung der Selbstbeteiligung für Reifen und Frontscheibe. Der Mieter hat die Möglichkeit, seine Selbstbeteiligung für Schäden an Reifen und Frontscheibe auf 0,00 € zu reduzieren. Hierfür werden im Rahmen des Versicherungspakets "Pelikan" 10,00 € pro Tag berechnet und können direkt bei der Online-Buchung ausgewählt werden. Neben der Frontscheibe ist durch den Zusatzschutz ausschließlich die Reparatur des Reifens abgesichert. Der Zusatzschutz umfasst keine Schäden an der Felge. Der Abschluss des Zusatzschutzes ist nur vor Antritt der Miete möglich.

Reduzierung der Selbstbeteiligung:
Neben den in Versicherungspaket "Pelikan" genannten Leistungsbestandteilen umfasst Versicherungspaket "Albatros" eine Reduzierung der Selbstbeteiligung für Vollkaskoschäden auf 750,00 € und Teilkaskoschäden auf 375,00 €. Hierfür werden 20,00 € pro Tag berechnet und können direkt bei der Onlinbuchung ausgewählt werden.

Versicherungspakete:
(1) „Möwe“
Das in allen Mieten enthaltene Basis-Versicherungspaket „Möwe“ umfasst unter anderem Inklusivkilometer, eine unbegrenzte Fahreranzahl, eine europaweite Pannenhilfe, eine maximale Selbstbeteiligung bei Vollkaskoschäden i.H.v. 1.500,00 €, bei Teilkaskoschäden i.H.v. 750,00 €, bei Glas- und Reifenschäden i.H.v. 750,00 €.

(2) „Pelikan“
Das Versicherungsservicepaket „Pelikan“ (10,-/ Miettag) enthält zusätzlich zum Paket „Möwe“ eine Reduzierung der Selbstbeteiligung bei Glas- und Reifenschäden auf 0,00 €. 

(3) „Albatros“
Das Versicherungsservicepaket „Albatros“ (20,00 €/ Miettag) enthält zusätzlich zum Paket „Möwe“ eine Reduzierung der Selbstbeteiligung bei Glas- und Reifenschäden auf 0,00 € sowie eine Reduzierung der Selbstbeteiligung bei Vollkaskoschäden auf 750,00 € sowie bei Teilkasko auf 375,00 €.

Zur weiteren Übersicht siehe: www.ahoi-bullis.com/de/preisliste

12. Haftung des Mieters
Das angemietete Fahrzeug darf nur für den vereinbarten Zweck verwendet werden. Der Mieter haftet für die rechtzeitige Rückgabe des Fahrzeugs in vertragsgemäßem Zustand. Sofern dies nicht geschieht, sind vom Mieter die Kosten für weitere Anmietung und evtl. Rücktransporte zu tragen.

Die Überlassung des gemieteten Fahrzeuges an Dritte ist untersagt. Bei widerrechtlicher Handhabung haftet der Mieter für eventuell dadurch entstandene Schäden in voller Höhe. Mehrere Mieter haften als Gesamtschuldner. Bei Unfällen und Verlust des Fahrzeugs haftet der Mieter für den eingetretenen Schaden – soweit die abgeschlossene Versicherung greift, in Höhe der vereinbarten Selbstbeteiligung – wenn er (bzw. der Fahrer) den Unfall oder den Verlust (mit-) zu vertreten hat.

Der Mieter haftet jedoch für Schäden unbeschränkt, sofern und soweit der Versicherer nicht leistet, insbesondere weil der Mieter (oder Fahrer) den Schaden durch Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit herbeigeführt hat oder der Schaden durch alkohol- oder drogenbedingte Fahruntüchtigkeit entstanden ist oder der Mieter es unterlässt, den Unfall, Brand, Diebstahl, Wild- oder sonstigen Schaden polizeilich aufnehmen zu lassen (siehe Punkt 13) oder der Mieter (bzw. Fahrer) keine gültige Fahrerlaubnis besitzt oder nicht befugt ist, von ihr Gebrauch zu machen. Das Gleiche gilt für Schäden, die durch Nichtbeachten des Zeichens 265 – Durchfahrtshöhe  – gem. § 41 Abs.1I Ziff,6 StVO – verursacht werden. Hat der Mieter Unfallflucht begangen, seine Pflichten verletzt oder das Fahrzeug an einen nicht berechtigten Dritten überlassen, so haftet er ebenfalls voll, es sei denn, die Verletzung hat keinen Einfluss auf die Regulierung des Schadenfalls (insbesondere durch den Versicherer) gehabt.

Der Mieter haftet im Übrigen voll für alle Schäden, die bei der Benutzung zu verbotenen Zwecken oder durch unsachgemäße Behandlung des Fahrzeugs entstanden sind.

Verkehrsverstöße:
Der Mieter haftet unbeschränkt für sämtliche Verstöße gegen Verkehrs- und Ordnungsvorschriften und sonstige gesetzliche Bestimmungen. Der Mieter stellt Ahoi Bullis von sämtlichen Buß- und Verwarnungsgeldern, Gebühren und sonstigen Kosten frei, die Behörden oder sonstige Stellen aufgrund von Verstößen gegen Verkehrs- und Ordnungsvorschriften und sonstige gesetzliche Bestimmungen gegenüber Ahoi Bullis geltend machen. Der Mieter stellt Ahoi Bullis ebenso von sämtlichen Mautgebühren frei, die er, der Fahrer oder Dritte, denen er das Fahrzeug überlässt, verursachen. Als Ausgleich für den Arbeitsaufwand, der Ahoi Bullis für die Bearbeitung von während der Mietzeit vom Mieter begangenen Ordnungswidrigkeiten, Straftaten oder sonstiger Verstöße gegen gesetzliche oder vertragliche Bestimmungen durch den Mieter, entsteht, berechnet Ahoi Bullis einen pauschalierten Schadenersatz in Höhe von 20,00 €. Es sei denn, der Mieter weist nach, dass Ahoi Bullis nur ein geringerer Aufwand oder Schaden entstanden ist. Für die reine Weiterleitung von Daten des Mieters an die Behörde wird keine Gebühr veranschlagt (insbesondere bei Verkehrsverstößen im Inland). Sofern Ahoi Bullis (insbesondere bei Verkehrsverstößen im Ausland) dagegen in Vorleistung geht, wird für den Aufwand die o.g. Gebühr berechnet, um vor allem Mahnungen oder Verzugszinsen vorzubeugen, die andernfalls vom Mieter zu tragen wären.

13. Mitwirkungspflicht
Der Mieter kommt für alle anfallenden Mautgebühren auf. 

Bei Mautgebühren in Norwegen und Schweden:
Für Reisen nach Norwegen und Schweden verpflichtet sich der Mieter, sich vorher umfassend über die Zahlungsmodalitäten zu informieren. Des Weiteren ist der Mieter verpflichtet, sich bei Abholung des Fahrzeuges in den Geschäftsräumen des Vermieters mit gültiger Kreditkarte zu registrieren. Der Vermieter stellt einen Computer zur Verfügung und ist bei der Registrierung behilflich. Für Norwegen und Schweden erfolgt die Registrierung auf www.epass24.com. Bei Nichteinhaltung erhebt Ahoi Bullis  für jede Zahlungsaufforderung eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von 30,00 €.

Bei Mautgebühren in anderen zulässigen Ländern:
Für Reisen in andere Länder verpflichtet sich der Mieter ebenso, sich vorher umfassend über die Zahlungsmodalitäten in den Ziel-Ländern zu informieren und ggf. vor Ort oder vorab bei den entsprechenden Stellen zu registrieren. Dies umfasst neben den Autobahnen auch City-Maut-Gebühren etc..

Informationen zum jeweiligen Land sind insbesondere auf der Seite des ADAC zu finden: www.adac.de/reise-freizeit/maut-vignette

Bei Mitnahme von Hunden:
Die Mitnahme ist grundsätzlich erlaubt und kostet eine Bereitstellungsgebühr von 100,00 €, allerdings muss sie zwingend am Tag der Buchung schriftlich per Mail angemeldet werden, sodass ein entsprechendes Fahrzeug gebucht werden kann. Ahoi Bullis prüft dann die Verfügbarkeit und bestätigt die Mitnahme schriftlich, wenn ein entsprechendes Fahrzeug verfügbar ist. Falls das nicht der Fall ist und der Mieter die Anfrage am Tag der Buchung gestellt hat, besteht ein kostenfreies Stornierungsrecht bis zwei Tage nach Rückmeldung durch Ahoi Bullis.

Allergiker sollten bei Buchung ebenfalls schriftlich per Mail um einen Bulli bitten, der definitiv noch keine Tiere an Bord hatte. Ahoi Bullis prüft dann die Verfügbarkeit und bestätigt schriftlich, wenn ein entsprechendes Fahrzeug verfügbar ist. Hier fällt ebenfalls eine Bereitstellungsgebühr von 50,00 € an. Falls das nicht der Fall ist und der Mieter die Anfrage am Tag der Buchung gestellt hat, besteht ein kostenfreies Stornierungsrecht bis zwei Tage nach Rückmeldung durch Ahoi Bullis.  

14. Haftung des Vermieters
Ahoi Bullis stellt das Fahrzeug zum angemieteten Zeitpunkt bereit. Sollte das bestellte Fahrzeug aus irgendeinem Grund nicht verfügbar sein, stellt er ein entsprechendes Ersatzfahrzeug oder erstattet die geleisteten Zahlungen. Schadensersatzansprüche des Mieters gegenüber dem Vermieter bestehen nicht.

Der Vermieter ist nicht zur Verwahrung von Gegenständen verpflichtet, die der Mieter bei der Rückgabe des Fahrzeugs zurücklässt.

15. Unfälle und Schäden
Der Mieter hat nach einem Unfall, Brand, Diebstahl, Wild- oder sonstigen Schaden sofort die Polizei zu verständigen. Dies gilt auch bei selbstverschuldeten Unfällen ohne Mitwirkung Dritter. Unterlässt der Mieter, den Schaden polizeilich aufnehmen zu lassen, haftet er voll (siehe Punkt 11). Gegnerische Ansprüche dürfen nicht anerkannt werden. Der Mieter hat dem Vermieter selbst bei geringfügigen Schäden unverzüglich telefonisch zu unterrichten und einen ausführlichen schriftlichen Bericht unter Vorlage einer Skizze zu erstatten. Der Unfallbericht muss insbesondere Namen und Anschrift der beteiligten Personen und etwaiger Zeugen sowie die amtlichen Kennzeichen der beteiligten Fahrzeuge enthalten. Außer dem genormten Europäischen Unfallbericht dürfen keine Dokumente bezüglich des Unfalls unterschrieben werden.

Verschleißschäden gehen grundsätzlich zu Lasten des Vermieters, wenn sie nicht auf unsachgemäße Behandlung zurückzuführen sind. Werden unterwegs Schäden festgestellt, so ist der Vermieter schriftlich oder fernmündlich unverzüglich zu unterrichten. Sollte eine Reparatur notwendig sein, ist das Fahrzeug, bevor weitere Schäden eintreten können, unverzüglich abzustellen und eine Weiterfahrt – auch bis zur nächsten Werkstatt – nur nach Zustimmung des Vermieters zulässig. Dies gilt nicht, wenn nach der Art des Schadens (z.B. Bettaufhängung) ein Folgeschaden auszuschließen ist. Sollte der Mieter das Fahrzeug in eine Werkstatt bringen, so ist der Vermieter unverzüglich und vor Erteilung des Reparaturauftrages zu informieren. Die Genehmigung der Reparatur ist abzuwarten. Reparaturkosten übernimmt der Vermieter nur, wenn die Reparatur vorher durch ihn genehmigt wurde und nur gegen Vorlage entsprechender Belege. Bei Fahrzeugschäden über einer Bagatellgrenze von 100,00 € hat der Mieter darüber hinaus unverzüglich einen Schadensbericht mit Schadenhergang und Beschreibung des Schadensbildes per E-Mail an den Vermieter zu senden.

Steinschläge (Scheibe):
Steinschläge können oftmals kostengünstig geklebt und die Scheibe muss nicht zwangsläufig ausgetauscht werden. Vor der Reparatur findet eine Bewertung durch den Fachbetrieb statt und anschließend wird der Teilkasko-Schaden reguliert. Die Kosten trägt der Mieter im Rahmen der Selbstbeteiligungsregelungen. 

Reifenschäden:
Während der Fahrt auftretende Reifenschäden gehen zu Lasten des Mieters sofern kein Service-Paket direkt beim Vermieter abgeschlossen wurde. Kosten für Abschleppdienst und Reifenmontage müssen vom Mieter nicht übernommen werden, soweit die abgeschlossene Schutzbriefversicherung diese Kosten übernimmt. Materialkosten (Reifen) müssen vom Mieter bezahlt werden.

Markise:
Zur Vermeidung von Beschädigungen der Markise ist folgendes zu beachten: Die Markise nie bei starkem Wind benutzen und im ausgefahrenen Zustand nie unbeaufsichtigt lassen. Die Kosten für eine neue Markise mit Montage können den Kautionsbetrag übersteigen!

Falsche Befüllung des Wassertanks:
Das Wassersystem kann, wenn unsachgemäß Dieselkraftstoff in den Tank gefüllt wurde, nicht gereinigt werden. Es muss komplett ausgetauscht werden. Dies betrifft in der Regel Tanks, Boiler, Pumpe, Wasserhähne und Leitungen. Die Kosten sind vom Mieter voll zu tragen. Ebenso haftet der Mieter für alle daraus resultierenden Schäden.

Falsche Befüllung des Dieseltanks:
Eine falsche Befüllung des Dieseltanks kann zu Motorschäden führen und der Mieter haftet für alle daraus resultierenden Schäden. Zur Schadensminderung ist der Mieter verpflichtet, zunächst im Zusammenwirken mit dem Vermieter zu klären, ob über die abgeschlossene Schutzbriefversicherung Leistungen wie Hotelübernachtung, Ersatzfahrzeug (PKW), Fahrzeugrückholung, Bahnrückreise etc. zu erlangen sind. Soweit solche Leistungen reichen, dienen diese zur Entlastung des Vermieters.

Es werden von Ahoi Bullis nur die Leistungen des Schutzbriefes zugesichert, alle weiteren Kosten trägt der Mieter.

Aufstelldach:
Der Mieter wird vor der Fahrzeugübergabe ausdrücklich auf die spezielle Bedienung des Aufstelldaches hingewiesen (durch ein von Ahoi Bullis zur Verfügung gestelltes Erklärvideo oder durch mündlichen Hinweis spätestens bei Übergabe des Fahrzeugs). Entsprechende Schäden (insbesondere Knicke am Aluminiumdach, Riss im Faltenbalg), die auf eine unsachgemäße Behandlung (insbesondere auf fehlendes Öffnen von Fenstern/ Türen beim Schließen des Aufstelldaches und fehlende Einsichtnahme des Daches von innen und außen vor bzw. während des Schließvorgangs) zurückzuführen sind, hat der Mieter eigenverantwortlich - unabhängig von etwaig abgeschlossenen Versicherungs-/ Servicepaketen - zu tragen.

16. Abtretungsverbot
Die Abtretung von Ansprüchen aus dem Mietvertrag an Dritte, auch an Ehegatten oder andere Mitreisende, ist ausgeschlossen, ebenso die Geltendmachung sonstiger Ansprüche im eigenen Namen.

17. Speicherung von Personaldaten
Der Vermieter ist berechtigt, die bezüglich der Geschäftsbeziehung oder im Zusammenhang mit ihr erhaltenen Daten über den Mieter, gleich ob diese von ihm selbst oder von Dritten stammen, im Sinne des Bundesdatenschutzgesetzes zu verarbeiten. Hier sind die Datenschutzrichtlinien zu finden.

18. Anmietung VW T1 & T2
Bei der Anmietung des VW T1 und VW T2 gelten abweichende Bestimmungen im Vergleich zu den oben stehenden: Die Selbstbeteiligung im Schadenfall beträgt im Rahmen der Voll- und Teilkasko jeweils 1.500,00 €. Die Buchung der Service-Pakete ist nicht möglich. Es sind lediglich 100 Kilometer pro Miettag inkludiert, darüber hinaus wird jeder Kilometer mit 0,55 € berechnet. Fahrten sind nur innerhalb Deutschlands zulässig, im Ausland besteht kein Versicherungsschutz. Zudem ist das Kochen im Fahrzeug nicht gestattet.

19. Anmietung ID Buzz
Bei der Anmietung des ID Buzz gelten ebenfalls abweichende Bestimmungen. Für das Fahrzeug besteht eine Voll- und Teilkaskoversicherung mit 1.500,00 € Selbstbeteiligung. Die Buchung der Service-Pakete ist nicht möglich. Das Fahrzeug darf nur vom Mieter selbst bzw. dem optionalen Fahrer gefahren werden. 

Die Weitergabe an Dritte ist ausgeschlossen.

20. Welche Sonderbedingungen gelten für Gutscheine
Gutscheine können über das Bestellformular für Gutscheine, per E-Mail oder telefonisch bestellt werden. Gutscheine berechtigen zur Inanspruchnahme einer Leistung von Ahoi Bullis. Eine Auszahlung des Geldwertes ist ausgeschlossen.

21. Gerichtsstand
Gerichtsstand ist Hamburg.

06. Februar 2023

Kontaktdaten

Ahoi Bullis Campervermietung GmbH
Wendenstraße 150
20537 Hamburg

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Telefon +49 (0) 40 85373030
E-Mail moin@ahoi-bullis.de

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